15.11.2021 07:23
Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping
Die Bau- und Holzbranchen sind die am meisten von Entsendungen betroffenen Branchen Österreichs. Kontrollen zeigen deutlich, dass Fälle von Lohn- und Sozialdumping vor allem bei Entsendungen vorkommen. Daher hat sich die Gewerkschaft Bau-Holz gemeinsam mit der Arbeiterkammer Österreich zum Ziel gesetzt, aktiv gegen Lohn- und Sozialdumping vorzugehen.
Folgende Ziele wurden formuliert:
- Durchsetzung des Anspruchs
auf Taggeld bei Entsendungen Seit dem Urteil „Sähköalojen amattliliitto“ steht Entsendeten ein Anspruch auf pauscha-liertes Taggeld unstrittig zu. Die Rechtsdurchsetzung dieses Anspruchs ist eines der Ziele in der praktischen Arbeit der GBH. - Beihilfenbeschwerde gegenSlowenien
Slowenien räumt entsendenden Betrieben „Rabatte“ bei Sozialversicherungsbeiträgen ein. Dies stellt einen Verstoß gegen europäisches Beihilfenrecht dar. - Verbesserung der Ansprüche entsendeter Arbeiter bei Insolvenzen
Sind entsandte Arbeiterinnen und Arbeiter in Österreich tätig und schlittert ihre Firma in Slowenien, Ungarn oder Kroatien in Insolvenz, erhalten sie den ihnen zustehenden Geldbetrag nicht. Dies muss sich aus unserer Sicht unbedingt ändern. - Aktives Engagement der GBH in der European Labour Authority
Die GBH ist in der neu geschaffenen ELA stark vertreten und engagiert sich dort gegen Lohn- und Sozialdumping und für bessere Regelungen bei Entsendungen. - Betreuung entsendeter ArbeitnehmerInnen an der österreichischen Grenze
Im Zuge des Projekts „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ engagiert sich die GBH für die Rechte entsandter Arbeiter und berät sie in ihrer Muttersprache. - Verbesserung der bilateralen behördlichen Zusammenarbeit bei Entsendungsfragen
Ebenfalls im Zuge des Projekts „Gleiche Arbeit – gleicher Lohn“ wird an einem aktiven Austausch aller bei Entsendungen beteiligter Behörden gearbeitet – und das sowohl diesseits als auch jenseits der Grenze! - Klare nationale Regelungen bei Entsendungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz
Die effektive Kontrolle von Entsendesachverhalten wird durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz nahezu verunmöglicht. Für die Kontrolle wichtige Unterlagen müssen erst im Nachhinein erbracht werden. Das muss sich ändern! Hier braucht es eine Neuregelung des §18 Ausländerbeschäftigungsgesetz. Im §18 Abs. 4 AuslBG ist derzeit normiert, dass diese Entsendebestätigung nicht vor Beschäftigungsantritt, sondern erst bis zum Ablauf des vierten Monats der Beschäftigung beantragt werden muss. Das ver-kürzt die Möglichkeit zur effektiven Kontrolle, denn Eisenbieger- oder andere „typische“ Arbeiten sind dann schon längst ausgeführt und die Arbeitnehmer über alle Berge. Deshalb sollte §18 Abs. 4 AuslBG dahingehend abgeändert werden. Die Entsende-bestätigung muss schon vor Beginn der Beschäftigung vorliegen und den zuständi-gen Behörden gemeldet werden. Dies ist notwendig, um effektiv kontrollieren zu können.
Nicht zuletzt durch die neue Entsenderichtlinie konnten 2018 erste leichte Verbesserungen erzielt werden, die aber noch nicht weit genug gehen. Immer noch mangelt es an effektiven Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, an koordinierter bilateraler Zu-sammenarbeit und klaren nationalen Regelungen, um Entsendebetrug zu verhindern.
>>> PDF als Download. Im GBH-Arbeitspapier machen wir auf die geltende Rechtslage aufmerksam und zeigen Lösungsansätze auf.
MITGLIED werden!
Gewerkschaft BAU-HOLZ

GBH-TV 13.06.2023
GBH & AK: Kampf um einen fairen Wettbewerb
Seit 30 Jahren gilt der EU-Binnenmarkt für ArbeitnehmerInnen – seit 12 Jahren auch in Österreich. Leider hat die Personenfreizügigkeit auch Schattenseiten, denn Lohn- und Sozialdumping sind zu einem großen Problem geworden.
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