Erster KV-Abschluss Gewerkschaft Bau-Holz: Baunebengewerbe plus 2,1 Prozent
55.000 ArbeiterInnen können sich über ein klares Lohnplus und mehr Freizeit freuen. Richtungsweisender Abschluss gelungen
Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) verhandelt in den nächsten Wochen sämtliche Kollektivverträge in den Bau-, Holz- und Stein-Branchen für insgesamt 240.000 ArbeiterInnen. Der erste Abschluss mit + 2,1 Prozent in den Baunebengewerben ist richtungsweisend für kommende KV-Verhandlungen
Der heutige Abschluss (26. März) im Baunebengewerbe ist richtungsweisend. In fairen und konstruktiven Gesprächen zwischen den Arbeitnehmer- und ArbeitgebervertreterInnen konnte ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden.
Löhne plus 2,1 Prozent – 24. und 31. Dezember arbeitsfrei – 2-Jahresabschluss bringt auch 2022 eine wirkliche Lohnerhöhung
Die Löhne, die Lehrlingsentschädigungen und Zulagen erhöhen sich mit 1. Mai 2021 um plus 2,1 Prozent. Mit 1. Mai 2022 gibt es eine Erhöhung um plus 0,5 Prozentpunkte zusätzlich zum Verbraucherpreisindex (VPI). Die bisherigen Überzahlungen bleiben aufrecht. Der 24. und der 31. Dezember sind bezahlt arbeitsfrei. Die Taggelder erhöhen sich.
Der Verhandlungsleiter auf der ArbeitnehmerInnen-Seite Baugewerkschafter Abg. z. NR Josef Muchitsch abschließend
Gerade die Beschäftigten in der Bauwirtschaft arbeiten unter schwierigsten COVID-Auflagen und halten die Wirtschaft am Laufen. Die Arbeitgeber honorieren das mit einem hervorragenden Abschluss, sowohl mit Lohnerhöhungen, als auch mit mehr Freizeit. So funktioniert gelebte Sozialpartnerschaft und erfolgreiche Zusammenarbeit.
KV-Plakate als Download (PDF) …
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Vereinbarung vom 26.03.2021
zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, Bundesinnung der Maler und Tapezierer, Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker einerseits und dem österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits
1) Löhne
a) Kollektivvertragliche Mindestlöhne
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen werden per 1.5.2021 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 2,10 Prozent erhöht.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Lenkzeitvergütungen sowie die im KV angeführten Zulagen werden per 1.5.2022 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 0,50 Prozent zuzüglich der prozentuellen Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate, wobei der Berechnung die von der Statistik Austria ausgewiesenen Werte März 2021 bis Februar 2022 (VPI 2015) zugrunde gelegt werden.
Die Inflationsrate wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen (5er Schritte) gerundet. Sollte der VPI 2015 nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung, der dem vorgenannten Index am meisten entspricht.
Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung; d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet. Bei den Lehrlingsentschädigungen (pro Stunde) findet nach erfolgter Lohnerhöhung eine zusätzliche Aufrundung auf die nächste Fünfer- oder Zehnerstelle als sichtbares Zeichen der Wertschätzung für zukünftige Fachkräfte statt. Monatliche Lehrlingsentschädigungen werden analog erhöht.
Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht.
Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2021 bzw. 1.5.2022. Die Lohnsätze gelten bis 30.04.2022 bzw. 30.04.2023.
2) Rahmenrechtsänderungen
Der 24.12. und der 31.12. sind bezahlt arbeitsfrei.
Der Urlaubszuschuss in den Kollektivverträgen Steinarbeitergewerbe (exklusive BUAK-Betriebe), Bauhilfsgewerbe (exklusive BUAK-Betriebe), Glasergewerbe und Bodenlegergewerbe (exklusive BUAK-Betriebe), sowie im Kollektivvertrag Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker (exklusive BUAK-Betriebe) beträgt jedenfalls 4 Wochenlöhne.
3) Taggelder
Das Taggeld bei täglicher Rückkehr erhöht sich ab 1.5.2021 auf 6,00 Euro, ab 1.5.2022 auf 6,30 Euro. Die Taggelder bei täglicher Rückkehr (kleines Taggeld bei Arbeitszeit von mehr als drei Stunden) in den Kollektivverträgen Brunnenmeister, Pflasterer und Steinarbeitergewerbe ausgenommen Steinmetze, erhöhen sich ab 1.5.2021 um 40 Cent, ab 1.5.2022 um 30 Cent.
Das Taggeld bei täglicher Rückkehr im Kollektivvertrag Tapezierergewerbe erhöht sich ab 1.5.2021 um 40 Cent, ab 1.5.2022 um 30 Cent.
Die Höhe der Taggelder bei Arbeiten im Ausland richten sich nach der Reisegebührenvorschrift für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, wenn der Anspruch höher als der KV-Anspruch ist. Dies gilt auch für Dienstreisen, die länger als dreißig Tage dauern.
4) Arbeitsgruppen
Die Sozialpartner einigen sich auf die Einführung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Weihnachtsremuneration und SEG-Zulagen mit dem Ziel, bis 1.3.2022 ein Ergebnis zu erzielen. Sollte sich die Steuerfreigrenze gem. §26 Z4 EStG erhöhen, nimmt die Arbeitsgruppe Gespräche zur Erhöhung der Taggelder bei nicht täglicher Rückkehr auf.
Die Sozialpartner einigen sich auf die Einführung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Einführung einer Winterfeiertagsvergütung für BUAG-unterworfene Betriebe in den Baunebengewerben.
Die Sozialpartner einigen sich auf die Einführung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Mobilitätsabgeltung in allen Kollektivverträgen der Baunebengewerbe.
Die Sozialpartner werden eine gemeinsame Initiative setzen, um die steuerfreien Taggeldsätze von derzeit bis zu 26,40 Euro durch eine gesetzliche Änderung auf einen höheren, steuerfreien Betrag anzuheben.
Die Sozialpartner empfehlen die Unterbringung bei auswärtiger Nächtigung in Einzelzimmern. Wien, 26. März 2021