Kunststoffverarbeitendes Gewerbe: Mehr Lohn, mehr Freizeit, neue Lohnordnung
KV plus 4 Prozent
Parallelverschiebungsklausel bleibt
Neues Lohnsystem (ab 2023)
31. 12. bezahlt arbeitsfreit (ab 1. Mai 2024)
Scheckkarten (Lohntabelle) als PDF downloaden (Klick auf die Grafik)
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PROTOKOLL zum Kollektivvertragsabschluss 2022
für das kunststoffverarbeitende Gewerbe
Die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter und der Gewerkschaft Bau-Holz, führten am 25. März 2022 zu einem Abschluss für den Bereich der Arbeiter im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für Kunststoffverarbeiter geltenden Fassung.
Folgendes Ergebnis wurde erzielt:
Lohnrechtlicher Teil
Die Kollektivvertragslöhne, Lehrlingseinkommen, Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2022 um 4,00% erhöht.
Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet. Die Monatslehrlingseinkommen werden auf den nächsten vollen Eurobetrag aufgerundet.
Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben aufrecht.
Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2022. Die Lohnsätze gelten bis 30.04.2023.
Rahmenrechtsänderungen
Der 31.12. ist ab 1.5.2024 bezahlt arbeitsfrei.
Arbeitsgruppe
Die Sozialpartner einigen sich auf die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Lohnordnung mit dem Ziel der Aufwertung der Facharbeitslöhne und Anhebung der Mindestlöhne für ArbeitnehmerInnen ohne Zweckausbildung
Wien, am 25. März 2022
MUCHITSCH, AUFNER, BÖHLER, CZESANY









