Lohnerhöhungen und Teuerung …
KV 2022: Der sattelfeste Durchschnitt bringt‘s! Den „4er vorne” gibt es für viele unserer Branchen dank der 2-Jahres-Abschlüsse.
„Warum schafft die Gewerkschaft nicht sechs Prozent Lohnerhöhung, wenn die Inflation doch bei sechs Prozent ist? Da haben wir doch real nicht mehr Geld?“, wird oft gefragt.
Doch, haben wir! Denn in den Kollektivvertragsverhandlungen wird bei den Lohnerhöhungen immer die Jahresinflation des vergangenen Jahres, die Produktivitätssteigerung und der Anteil der Beschäftigten am Unternehmenserfolg abgebildet.
Wie passiert das im Detail?
- Der „durchschnittliche“ Verbraucherpreisindex (VPI) der letzten 12 Monate zum Zeitpunkt der Verhandlung, um die allgemeine Teuerung abzugelten. (Es ist dies für die Loherhöhungen mit dem 1. Mai 2022 der 12 Monats-VPI von März 2021 bis Februar 2022. Der Zeitraum ist immer der Gleiche, nur das Jahr ändert sich.)
- Die „reale“ Erhöhung, um den Anteil der Leistung der Beschäftigten am Unternehmenserfolg zu vergüten, kommt darüber hinaus noch dazu.
Die Basis für die Berechnung der „durchschnittlichen Inflation“ ist immer der „allgemeine“ VPI, errechnet durch die Statistik Austria.
Darin sind Produkte und Dienstleistungen (Warenkorb), die eine Gesellschaft konsumiert, in einer realistischen, lebensnahen Gewichtung gemäß ihrer Verwendung abgebildet. Wenn also, wie aktuell, Gas um bis zu 300 Prozent teurer wird, beträgt die Inflation deswegen nicht auch gleich 300 Prozent, aber die Gaskosten fließen entsprechend ihrer üblichen Verwendung „gewichtet“ in die durchschnittliche Berechnung mit ein.
Extrem starke Preissteigerungen gewichteter Güter, wie wir sie momentan erleben, schlagen allerdings sehr stark auf die „Monatsinflation“ durch und machen das Leben schwer.
Deshalb fordern wir schnelle Maßnahmen des Staates, um die Teuerung für die Menschen abzufedern. Deshalb unterstütze auch du unsere Petition „PREISE RUNTER. Jetzt unterschreiben!“
Mini- und Mikrowarenkorb
Mini- und Mikrowarenkorb repräsentieren „eingeschränkt“ nur die Güter des wöchentlichen oder täglichen Bedarfs, können stark in die eine oder andere Richtung schwanken und vom allgemeinen VPI abweichen, und sind daher für eine ausgewogene Jahresbetrachtung weniger aussagekräftig.
Von der Momentaufnahme zur Gesamtbetrachtung
In den Medien wird häufig „alarmistisch“ nur die jeweilige Monatsinflation kommuniziert, also jener Wert, um den die Produkte des gewichteten Warenkorbs in diesem einen Monat im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres teurer geworden sind. Das ist allerdings nur eine Momentaufnahme! Es ist nicht die durchschnittliche Teuerung und auch nicht etwa die Teuerung, die von einem zum nächsten Monat stattfindet.
Während also z. B. eine Monatsinflation, wie aktuell, rund um die 6 Prozent oder noch mehr betragen kann, sind die Produkte des Warenkorbs insgesamt und in der durchschnittlichen Jahresbetrachtung der letzten 12 Monate tatsächlich (Stand März 2022) „nur“ um 3,5 Prozent teurer geworden! Denn die Monatsinflation betrug beispielsweise im März des Vorjahrs 2 Prozent und damit deutlich weniger als heuer im März 2022.
Im Durchschnitt ergibt sich damit eine Jahresinflationsrate seit März 2021 von 3,5 Prozent.
Dieser durchschnittliche, realistische Wert der Teuerung erhöht sich nur dann, wenn hohe Monatswerte über viele Monate, in unserem Fall über ganze 12 Monate, anhalten. Nur dann erhöht sich auch die Basis des Durchschnittswerts für unsere Kollektivvertragsverhandlungen.
Dies kann man aber nicht exakt und seriös vorhersagen. Deswegen finden die Basisberechnungen unserer Lohnerhöhungen immer mit den vorliegenden Werten der letzten 12 Monate statt.
Die vermutlich anhaltend hohen Werte der kommenden Monate fließen in die durchschnittliche Berechnung des nächsten VPI für die KV-Verhandlungen 2023 ein.
Zu dem aktuell durchschnittlichen VPI von rund 3,5 Prozent kommt für die Lohnerhöhungen in unseren Branchen mit 2-Jahres-Abschluss der „reale“ Anteil der Lohnerhöhung von, je nach Branche, 0,5 bis 0,7 Prozent dazu. Daraus ergibt sich die Lohnerhöhung!
Da wir mit unseren Verhandlungen in den letzten Jahrzehnten erreichen konnten, dass die Löhne ausnahmslos „über“ dem durchschnittlichen VPI erhöht wurden, war und ist die GBH auch stets Garant für „Reallohnerhöhungen!“
„Es gilt im Sinne einer verlässlichen Einkommensentwicklung den sattelfesten Durchschnitt im Auge zu behalten, nicht nur die irreführende `aktuelle Monatsinflation´, die einmal hoch und einmal niedrig ausfallen kann!“, so GBH-KV-Verhandler Roman Krenn.