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Was ist ein Kollektivvertrag (KV)?

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine verbindliche Vereinbarung, die Rahmenbedingungen und Mindestlöhne einer ganzen Branche festlegt. Er sorgt also dafür, dass für Beschäftigte und Betriebe faire und gleiche Bedingungen herrschen und die Arbeit angemessen entlohnt wird.

 

Kollektivverträge werden von Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden wie Innungen und Fachverbänden andererseits verhandelt und abgeschlossen.

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Im Kollektivvertrag geregelt sind u.a.

  • DEINE Stundenlöhne. Stundenlöhne legen fest, wie viel ein Arbeiter pro Stunde mindestens verdienen muss. Je nach Qualifikation gibt es unterschiedliche Höhen.
  • DEINE Zuschläge für Überstunden, Wochenend- und Nachtarbeit und Ähnliches. 
  • DEINE Zulagen Zulagen gebühren auch für besonders schwere (Erschwerniszulagen), gefährliche (Gefahrenzulage) und verschmutzende Tätigkeiten (Schmutzzulagen).
  • DEIN Urlaubsgeld
  • DEIN Weihnachtsgeld Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, im Volksmund auch „Dreizehnter“ und „Vierzehnter“ genannt, garantiert zwei zusätzliche Löhne im Arbeitsjahr. Dieser Anspruch ist nur im Kollektivvertrag geregelt. Ohne Kollektivvertrag gibt es auch kein Weihnachts- und Urlaubsgeld!
  • Kündigungsfristen Im Kollektivvertrag ist auch geregelt, zu welchem Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann und wie lange du noch in der Firma bleibst, wenn du kündigst oder gekündigt wirst (Kündigungsfrist).
  • Verfallsfristen Ebenfalls regelt ein KV, wie lange du Zeit hast, offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einzufordern (Verfallsfristen).
  • Dienstverhinderungsgründe Im KV geregelt ist weiters, unter welchen Umständen du nicht arbeiten musst, und dennoch deinen Lohn bekommst (Dienstverhinderungsgründe, z.B. bei Eheschließung, familiären Anlässen und Umzug).
  • und Vieles mehr.
     

Je mehr Beschäftigte einer Branche Gewerkschaftsmitglieder sind, desto besser ist der Kollektivvertrag (höhere Löhne und bessere Regelungen), denn um so stärker ist unsere Position in den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite – ohne Gewerkschaft kein KV

 

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