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13.07.2022 12:24

Kein Bauarbeiter muss unter enormen HItze leiden

Die extremen Hitzetage werden aufgrund der Klimakrise mehr. Nur am Bau gibt es die Hitzeregelung ab 32,5 Grad. Die Hitze.APP informiert dich aktiv darüber. Weitere Infos und die DownloadLinks zur Hitze.APP

 

>> Download HitzeApp >> iOS (i.phone) >> Android (andere Handys)

 

Klimawandel bedingt mehr Hitzetage

 

Wir müssen uns aufgrund des Klimawandels auf immer mehr extreme Naturereignisse einstellen. Für Menschen, die im Freien arbeiten müssen, bedeutet dies extreme Gefahren.

 

GBH-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch

Gerade die Beschäftigten auf Baustellen leisten Schwerstarbeit und leiden massiv unter der Sommerhitze. Im Sommer ist Bau-Hauptsaison, enge Fertigstellungstermine erschweren die Situation, es fallen die meisten Überstunden an. Dazu kommen Hitze, Lärm, Staub, Stress, gefährliche Arbeitsbedingungen und andere Arbeitsbelastungen. Kein Bauwerk und kein Fertigstellungstermin rechtfertigen unnötige Qualen bei schwerster Arbeit am Bau. Mit der App schaffen wir Bewusstsein bei unseren Bauarbeitern und geben allen Beteiligten mehr Sicherheit.

 

Es geht um wenige Stunden, nicht um Tage

 

32,5 Grad Celsius werden meist erst zu Mittag oder am Nachmittag erreicht. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter bereits bis zu acht Stunden lang schwer gearbeitet. Deshalb geht es in Summe um wenige Stunden, welche pro Jahr Hitzefrei anfallen, nicht um Tage.

 

Hitze.APP downloaden:

 

>> iOS (i.phone)

Download MAC

>> Android (andere Handys)

Download Android

 

 

Hitzefreiregelung

 

Hitzefrei gibt es ab 32,5 Grad Celsius im Schatten. Diese Werte werden meistens erst ab mittags bzw. am Nachmittag erreicht. Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, derzeit gibt es keinen Rechtsanspruch. Der Richtwert von 32,5 Grad gilt nach der nächstgelegenen Messstelle der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und ist für ArbeitgeberInnen aktuell, einfach und direkt auf der Website der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) abrufbar. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die ArbeiterInnen. Diese 60 Prozent plus 30 Prozent Lohnnebenkosten werden dem/der ArbeitgeberIn zur Gänze von der BUAK refundiert. Somit entstehen für die Betriebe keine Kosten, wenn sie Verantwortung übernehmen und Menschlichkeit beweisen, indem sie ihren Bauarbeitern Hitzefrei geben.

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